Berufsbild Architekt/in

Berufsaufgabe der Architektinnen und Architekten ist die gestaltende, technische, wirtschaftliche, ökologische und soziale Planung von Bauwerken. Dazu gehört die Beratung, Betreuung und Vertretung des Auftraggebers sowohl wärend der Planungsphase als auch später in der Bauausführung vor Ort auf der Baustelle. Die Bauwerksplanung und -realisierung umfasst Neubauten, Wiederaufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen, raumbildende Ausbauten, Instandhaltung und Instandsetzung von Gebäuden.

Das Leistungsbild der Architekten ist in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) genau definiert. Es umfasst für die Gebäudeplanung und -realisierung Phasen der Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, der Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung, Objektbetreuung und Dokumentation. Der Bauherr hat die Möglichkeit, seinem Architekten auch nur Teile dieses Aufgabenspektrums zu übertragen.

Der Architekt entwirft ein Konzept für die vom Bauherrn angestrebte Nutzung des Gebäudes. Dabei muss er unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen eine Vielzahl von Entscheidungen treffen:

  • in gestalterischer Hinsicht (Form, Gestalt, Material, städtebauliche Integration, etc.),
  • in funktionaler Hinsicht (Nutzung),
  • in technischer Hinsicht (konstruktive, bauphysikalische, ausstattungstechnische Anforderungen)
  • in ökologischer Hinsicht (effiziente Energienutzung, gesundheitstaugliche Baustoffe, etc.)
  • und in wirtschaftlicher Hinsicht (Festlegung von Baukosten, Planungskosten, Betriebskosten).

Diesen Entwurf fixiert der Architekt in Form von Plänen, die zum einen Grundlage der behördlichen Kontroll- und Genehmigungsverfahren und zum anderen Handlungsanweisung für die ausführenden Handwerker am Bau sind.

Der Architekt beschreibt die Art und Menge der notwendigen Bauleistungen. Daran schließt sich die Mitwirkung an der Vergabe von Bauleistungen an Handwerker, die Koordination und Überwachung des Baubetriebs und die Kontrolle von Terminen, Qualität und Kosten an.

Der Architekt ist mit diesem umfangreichen Aufgabenspektrum in hohem Maße der Gesellschaft verpflichtet. Er ist nicht allein seinem Bauherrn verantwortlich, sondern hat auch einen gesellschaftlichen Auftrag. Schließlich sind Gebäude immer öffentlich, sie sind ständig zu sehen und beeinflussen die städtebauliche Qualität einer Stadt und damit unser aller Wohlbefinden.

Architekt oder Architektin darf sich nur nennen, wer in die Liste der Architekten einer Architektenkammer eingetragen und damit den gesetzlich definierten Berufsaufgaben verpflichtet ist. Diese gesetzliche Regelung schützt den Verbraucher, der sein Geld nur kompetenten Fachleuten anvertrauen soll.

Weitere detaillierte Informationen finden Sie unter:
http://www.workshop-archiv.de/archiv/beruf/